AGB

Allgemeines / Vertragsabschluss

Für alle Lieferungen und Leistungen sowie für künftige gelten ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ausnahmen sind Händler die im Händlershop einkaufen und einen eigenen Händlervertrag unterschrieben haben. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Unsere Angebote und Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Stoffe und Produktbeschreibungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen Druckschriften gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der von uns angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der von uns angebotenen Erzeugnisse dienen. Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der versandten Ware durch den Kunden zustande. Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Firma Innova Sys

Hier genannt als Innova Sys Vorhang-Schweiz.

 

Preise und Zahlungsbedingungen

Für die Lieferung gelten die vereinbarten Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung. 
Unsere Preise verstehen sich inkl. Mwst. zuzüglich Versandkosten. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug bar und im voraus zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Innova Sys über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 20 % des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Für die Dauer des Abnahmeverzugs des Käufers ist die Firma Innova Sys berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an die Firma Innova Sys Ersatz für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 50,--SFR bzw. 35,--Euro zu bezahlen. Bei Anfall von höheren Lagerkosten kann die Firma Innova Sys den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

 

Internetbestellungen

Irrtum, Druckfehler, Übertragungsfehler und Preisänderungen bleiben vorbehalten.

 

Lieferfrist

Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Gewünschte Liefertermine von Kunden sind nur dann gültig, wenn Sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Andernfalls gilt kein Liefertermin als vereinbart. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Massnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie von uns nicht zu vertretender Umstände, wie gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) oder in Fällen von Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.

 

Lieferung, Versand, Gefahrenübergang

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Der Besteller ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferungen zurückzuweisen. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt. Falls der Kunde / Besteller eine Teillieferung wünscht, kann er gerne eine solche verlangen, jedoch sind diese ausnahmslos kostenpflichtig und werden erst nach Eingang des zusätzlichen Portos versand. Die Höhe des Portos muss im Vorfeld erfragt werden.

 

Umtausch bzw. Rücknahme

Umtausch bzw. Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung. Ein von uns schriftlich bestätigter Kulanzumtausch von Warensendungen wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10 % des Warenwertes belastet. Ein Umtausch oder eine Rücknahme ist ausgeschlossen. Eine Reklamationsbearbeitung können wir nur bei nicht exakt ausgeführten Näharbeiten akzeptieren, wobei zu berücksichtigen ist, das eine Textile ein „lebendes Material“ darstellt und Abmessungen mit plus 2-5 % mehr oder weniger noch als exakte Ausführung gilt. Leicht unterschiedliche Farbnuancen können sich von Webrolle zu Webrolle ergeben oder falls ein anderer Lieferant geliefert hat. Dies ist normal.

 

Rückgaberecht

Ein Rückgaberecht besteht generell nicht. Bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

 

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschliesslich Nebenforderungen (Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräusserung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.

 

Gewährleistung / Haftungsausschluss

Die Firma Innova Sys gewährleistet bei einem Stoffkauf oder einer Dienstleistung keine Garantie oder Rücknahme. Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt Insbesondere für den Betrieb von Gegenständen mit falscher Aufhängung sowie Anschluss an ungeeignete Orte. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art zurückzuführen sind. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und / oder Reparaturen an ausgeführte Waren mit Dienstleistungen ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung der Firma Innova Sys oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von uns autorisiert wurden. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch drei Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder Überprüfung die Kaufsache an uns einzusenden. Sind wir zur Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, oder schlägt die Mängelbeseitigung mindestens zweimal fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. 

Ergänzend zu den hier genannten Punkten gelten in allen Fällen unsere aktuellen, jeder Lieferung beiliegenden, Rücksende- und Servicebedingungen.

 

Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen

Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendungen und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10 % des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Masse, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

 

Verwendung von Kundendaten

Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäss dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

 

Ausfuhrgenehmigung

Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Flurlingen, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

Als Erfüllungsort für alle beidseitigen aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschliesslich eventueller Rückgewähransprüche wird ausschliesslich Flurlingen vereinbart.

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten Flurlingen vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben 

die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt Schweizer Recht.